Alles auf einen Blick

Reglement 2024

 

 

Das nachfolgende Regelwerk gilt für die Teilnahme am 24-Stunden-MTB-Rennen am Alfsee am 04. und 05. Mai 2024. Soweit die nachfolgenden Bestimmungen keine Regelung enthalten, gilt ergänzend die Sportordnung des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR e.V.) unter Anwendung der „Wettkampfbestimmungen Mountainbike“. Mit Meldung und Teilnahme am 24-Stunden-MTB-Rennen am Alfsee erkennt jeder Sportler dieses Reglement an.

Jeder Teilnehmer hat durch die elektronische Anmeldung die Befolgung des Reglements bestätigt und dieses mit seiner Anmeldung akzeptiert: Der Anmelder bestätigt dort als Voraussetzung für die Teilnahme: „Ich bestätige, dass ich und alle von mir angemeldeten Personen die oben genannten Teilnahmebedingungen vollständig gelesen haben und diese akzeptieren.“

 

  1. Teilnahmebedingungen
  1. Teilnahmeberechtigt am 24-Stunden MTB-Rennen am Alfsee ist jeder volljährige Radfahrer. Es erfolgt keine Differenzierung zwischen Lizenz- und Hobbyfahrern. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich.
  1. Jugendliche unter 18 Jahren sind als Einzelfahrer nicht teilnahmeberechtigt. Teilnahmeberechtigung für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren besteht nur in 4-, 6- oder 8-er Teams. Bei Teilnahme Jugendlicher haben die Teilnehmer dem Veranstalter eine schriftliche Einverständniserklärung sämtlicher jeweiliger Erziehungsberechtigter bis spätestens zum 1. Mai 2024 im Original vorzulegen. Wenn keine rechtzeitige Vorlage erfolgt, ist der Fahrer trotz gegebenenfalls rechtzeitiger Anmeldung nicht teilnahmeberechtigt. Fahrer unter 14 Jahren sind in keinem Falle teilnahmeberechtigt. Teilnahmeberechtigt sind Fahrer mit Mountainbikes & E-Mountain Bikes mit den Radgrößen 26″, 27,5″ und 29″. Zugelassen zur Veranstaltung sind auch Gravel und Cross Räder mit mindestens 32mm Bereifung. E-Mountainbikes werden gesondert gewertet.
  1. Anmeldung
  1. Die Anmeldefrist läuft bis zum 01. Mai 2024. Der Veranstalter behält sich vor, die Anmeldefrist früher zu schließen, insbesondere wenn keine Startplätze mehr zur Verfügung stehen. Bis zu diesem Zeitpunkt haben die vollständigen Angaben (wie sie im Internetanmeldeformular gefordert sind) beim Veranstalter vorzuliegen. Voraussetzung für die rechtzeitige Anmeldung ist darüber hinaus die vollständige Zahlung der Teilnahmegebühren. Anmeldung per Mail ist ausreichend. Später eingehende Anmeldungen können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. In keinem Falle besteht – auch bei rechtzeitiger Anmeldung – ein Anspruch auf eine Teilnahme an der Veranstaltung.
  1. Die Anmeldegebühr ist mit Anmeldung fällig und unverzüglich an den Veranstalter zu leisten. Erfolgt die vollständige Bezahlung des Teilnahmebetrages nicht bis zum Ablauf der Anmeldefrist gem. Ziff. I. B. 1. dieser Bedingungen, so ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer, für den die Teilnahmegebühr nicht vollständig gezahlt wurde, von der Veranstaltung auszuschließen.
  1. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Stornierung ist eine Erstattung nicht möglich.
  1. Im Startgeld sind folgende Leistungen enthalten:
  • abgesperrte Rennstrecke
  • Teilnehmerbeutel bei der Akkreditierung
  • individuelle Zeitmessung
  • medizinischer Notdienst
  • komplette Ergebnisliste online
  • 24h Verpflegung
  • Kalte und warme Getränke
  • Energie Drinks
  • Finisher-Urkunde (Ausdruck über Internet)
  • Ergebnis- und Informationsdienst
  1. Weitere Erklärungen und Regeln

Der Teilnehmer erklärt sein Einverständnis mit der Nutzung von Bild, Film, Tonaufnahmen jeglicher Art, die anlässlich des Rennens und/oder während des Rennens von ihm angefertigt werden. Der Teilnehmer ist damit einverstanden, dass diese Aufnahmen einschließlich Videos und Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Werbung, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungsstücken, Filmaufzeichnungen ohne Vergütungsansprüche vom Veranstalter genutzt werden dürfen.

  1. Abfallbeseitigung erfolgt während des Rennens ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältnissen im Fahrerlager und in der Wechselzone. Ein Entsorgen von Abfall außerhalb der dafür vorgesehenen Behältnisse ist unzulässig, führt zur Disqualifikation und Auferlegung hierdurch entstandener Kosten für die Reinigung der Rennstrecke.
  1. Der Veranstalter ist berechtigt, bei schlechter Witterung oder höherer Gewalt eine Unterbrechung und einen Abbruch des Rennens anzuordnen. Die Teilnehmer haben in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Startgebühr. Wertung erfolgt soweit möglich unter Berücksichtigung der bis zum Abbruch zurückgelegten Runden. Auch vor Beginn der Veranstaltung hat der Veranstalter das Recht, aufgrund schlechter Witterung oder höherer Gewalt die Veranstaltung abzusagen. Hier gelten die vorstehenden Regelungen. Des Weiteren steht dem Veranstalter das Recht zur Absage der Veranstaltung zu, wenn eine bestimmte Teilnehmerzahl nicht erreicht wird.
  1. Ein jeder Teilnehmer ist verpflichtet, seine gesundheitlichen Voraussetzungen für die Teilnahme am Rennen selbst, gegebenenfalls durch Konsultation eines Arztes zu prüfen.

5.Dem Teilnehmer ist klar, dass die Teilnahme am vorliegenden Rennen eine Sportveranstaltung ist, bei der ein allgemeines Risiko von Verletzungen, Beschädigungen und sonstigen Schäden besteht, das insbesondere bei den Besonderheiten eines Mountainbike-Rennens, das nicht über eine geteerte Radrennstrecke, sondern über natürlichem Wege läuft, besteht.

6.Für seine Ausrüstung ist er selber verantwortlich.

7.Persönlicher Ansprechpartner für die Veranstaltung sind jeweils

Uwe Reinkemeier-Lay, c/o Alfsee Radsport e.V., Wulfetannen J 2, 49597 Rieste

Daniel Meier, c/o Alfsee Radsport e.V., Wulfetannen J 1, 49597 Rieste

  1. Reglement

Den Anweisungen des Streckenpersonals ist Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlung erfolgt sofortiger Ausschluss von der Veranstaltung.

Die Strecke ist von den Teilnehmern ohne weitere Hilfsmittel zurückzulegen.

Auf der Strecke kann bei Defekten (beispielsweise Luftpumpe, Schlauch, Laufrad etc.) Hilfe von Betreuern oder anderen Teilnehmern (auch Teilnehmer anderer Teams) angenommen werden. Weitere Hilfestellung Dritter ist nicht zulässig. Das komplette Fahrrad darf nur innerhalb der Wechselzone getauscht werden.

  1. Mit Beginn der Dämmerung besteht Beleuchtungspflicht für die Teilnehmer auf der Strecke. Entsprechende Information wird vom Veranstalter bekannt gegeben. Auch ohne entsprechende Information ist der Fahrer verpflichtet, bei Dämmerungsbeginn sein Fahrrad zu beleuchten. Die Beleuchtung des Fahrrades hat zu erfolgen durch ein weißes Licht vorne und ein rotes Licht hinten am Fahrrad. Der Veranstalter ist berechtigt, Fahrer mit unzureichender Beleuchtung das Fahren bei Dunkelheit zu untersagen. Fahren im sogenannten Lichtschatten ist untersagt.
  1. Auf der Strecke besteht während der Streckenbesichtigung und während des Rennens ohne Ausnahme Helmpflicht. Der Helm muss das Siegel eines anerkannten Prüfinstitutes enthalten (z.B. DIN-Norm 33954, SNIL-und/oder ANSI-Norm, EC oder GS). Fahren ohne geeigneten Helm führt zum Ausschluss von der Veranstaltung.
  1. Für die Art der Bekleidung bestehen keine gesonderten Vorschriften, die darf jedoch kein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist nicht gestattet, mit freiem Oberkörper zu fahren.
  1. An jeden Teilnehmer wird eine Startnummer ausgegeben sowie eine Rückennummer. Beide dienen der Identifikation des Teilnehmers. Sie sind gut sichtbar in voller Größe am Rad (Lenker) bzw. Rücken zu befestigen.
  1. Zugelassen zur Teilnahme sind Einzelfahrer, 2-er, 4-er, 6-er oder 8-er-Teams. Es erfolgt eine Gesamtwertung. Abhängig von der Teilnehmerzahl ist der Veranstalter auch berechtigt, eine Frauen- oder Mixwertung durchzuführen. Ein Anspruch hierauf besteht aber nicht.
  1. Die Teams bestehen als reine Männerteams, reine Frauenteams und sogenannte Mixed-Teams. Ein Mixed-Team ist in der Besetzung insoweit frei, als dass mindestens ein männlicher und ein weiblicher Teilnehmer am Mixed-Team beteiligt sein muss. Die weitere Besetzung ist in das Ermessen der Teams gestellt. Im 8-er-Team muss eine Frau mindestens 2 Runden zurücklegen, damit das Team als Mixed-Team in die Wertung kommt. Im 6-er-Team muss eine Frau mindestens 3 Runden zurücklegen, damit das Team in die Wertung kommt. Im 4-er-Team muss eine Frau mindestens 4 Runden zurücklegen, damit das Team in die Wertung kommt. Im 2-er Team muss eine Frau mindestens 8 Runden zurücklegen, damit das Team in die Wertung kommt.
  1. Jeder Teilnehmer hat das Recht, die Strecke vor dem Rennen in Augenschein zu nehmen. Mit seiner Teilnahme am Start erkennt er Art und Zustand der Wettkampfstrecke ordnungsgemäß an. Er übernimmt bewusst Risiken und Gefahren für sich, auch solche, die aus einer Überschätzung des Schwierigkeitsgrades der Strecke resultieren.
  1. Während des Rennens ist maximal ein Radfahrer je Team im Einsatz. Fahrerwechsel erfolgt nach eigenem Ermessen der Teams in der Wechselzone. Gewonnen hat der Fahrer bzw. das Team mit den meisten vollständigen Runden nach 24 Stunden. Bei vollständiger Rundengleichheit entscheidet die benötigte Zeit der gesamten Runden. Nach Ablauf der 24 Stunden wird die begonnene Runde zu Ende gefahren und die zusätzlich benötigte Zeit gemessen.
  1. Ist ein Teilnehmer gezwungen, durch Defekt, körperliche Beeinträchtigungen etc. das Rennen zu unterbrechen oder zu beenden, so hat er dies sofort durch Heben des rechten Arms anderen Teilnehmern anzuzeigen und an dem ihm näher liegenden Straßenrand anzuhalten. Der Teilnehmer hat sich bei freier Fahrbahn auf die rechte Straßenseite zu begeben. Dort muss er auf Streckenposten oder auf Beauftragte des Veranstalters warten, sofern er nicht selber in der Lage ist, die Strecke zu verlassen und den Rückweg zum Zielbereich anzutreten.
  1. Nach Zieldurchfahrt ist der Zielbereich zügig zu verlassen. Die Siegerehrung und alle weiteren Aktivitäten finden auf der Piazza vor der Bühne am Alfsee Center statt.
  1. Die Wechselzone darf nur von Fahrern und ihren akkreditierten Betreuern betreten werden. Die Wechselzone befindet sich vor dem Start.
  1. Die Zeitmessung erfolgt nach Vorgaben des Veranstalters. Fahrerwechsel ist nur innerhalb der Wechselzone möglich. Fahrerwechsel außerhalb der Wechselzone führt zu Rundenverlust. In der Wechselzone ist – um der notwendigen Sicherheit Rechnung zu tragen – zu laufen/das Rad zu schieben.
  1. Bei Unsportlichkeiten und Verstößen gegen das Reglement ist der Veranstalter zur sofortigen Disqualifikation des gesamten Teams berechtigt. Als Unsportlichkeiten gelten abkürzen, Fahrerwechsel unter Nichtbeachtung der diesbezüglichen Regelungen. Darüber hinaus gelten die entsprechenden BDR-Regelungen vollumfänglich. Gegen die Disqualifikation ist ein Einspruch zulässig. Über den Einspruch entscheidet die Rennleitung abschließend. Ein Einspruch ist schriftlich bis spätestens 30 Minuten nach dem Zieleinlauf des betroffenen Fahrers/Teams bei der Rennleitung einzureichen. Voraussetzung für die Wirksamkeit der Einspruchseinlegung ist die Zahlung einer Einspruchsgebühr von 100,00 €. Einsprüche sind auch gegen andere Jury-Entscheidungen, beispielsweise auch gegen die Ergebnisfeststellung zulässig. Hier gelten die vorstehenden Regelungen. Anzeige von Regelverstößen müssen in schriftlich bis spätestens 30 Minuten nach Zieleinlauf des Anzeigenden bei der Rennleitung anzuzeigen. Auch hierfür entsteht eine Anzeigegebühr von 100,00 €.
  1. In Notfällen sind die Teilnehmer verpflichtet, sich gegenseitig Hilfe zu leisten. Notfälle und Stürze sind unverzüglich dem nächsten Streckenposten zu melden, der Rettungsmaßnahmen einleitet. Die für die Meldung oder Nothilfe verlorene Zeit wird dem meldenden Teilnehmer gutgeschrieben. Diese Rennzeit wird an den 24-Stunden-Zeitraum angehängt. Gewertet wird die zurückgelegte Rundenzahl nach Ablauf der angehängten Teilnahmezeit. Im Übrigen gelten die vorstehenden Regelungen zur Wertung. Der Austausch von Werkzeugen und Ersatzteilen zwischen den Teilnehmern ist gestattet. Jegliche Defektbehebung ist nur im Stand auf der rechten Seite der Rennstrecke vorzunehmen. Andere Fahrer dürfen dabei nicht beeinträchtigt werden.
  1. Die Rennstrecke wird jeweils aktuell vor dem Rennen für das Training freigegeben. Da es sich bei der Rennstrecke um teilweise bewirtschaftete Felder sowie um ein Vogel- und Naturschutzgebiet handelt, ist ein Training zuvor auf der Rennstrecke nicht möglich und untersagt.
  1. Die Rennleitung ist berechtigt, auch kurzfristig Streckenänderungen vorzunehmen. Die abschließende Streckenführung wird auf der Teamleiterbesprechung vor dem Rennen bekannt gegeben.
  1. Es gelten die Materialbestimmungen des Bundes Deutscher Radfahrer e.V. (BDR).
  1. Jeder Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit seines Fahrrades verantwortlich. Insbesondere ist dabei auf die Funktionstüchtigkeit der Bremsen und anderer sicherheitsrelevanter Bauteile zu achten. Teilnehmer, deren Fahrrad nicht verkehrstüchtig ist, können jederzeit vom Wettbewerb ausgeschlossen werden.
  1. Nachfolgend aufgelistete Fahrradtypen sind zum Rennen nicht zugelassen:
  • S-Pedelecs
  • Straßenrennräder
  • Dreiräder
  • City oder Trekkingbikes
  • BMX oder Kinderräder
  1. Von Veranstalterseite werden Startblöcke gebildet, die sich an der Größe der jeweiligen Mannschaftsgröße orientieren. Eine genaue Information aller Fahrer erfolgt rechtzeitig vor Startbeginn.
  1. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, mindestens 15 Minuten vor Rennbeginn Aufstellung im Startbereich zu nehmen. Weganordnungen des Veranstalters, insbesondere bezüglich der Zugänge, ist Folge zu leisten. Bei Mannschaften reicht die Anwesenheit eines Fahrers zum vorgenannten Zeitpunkt.
  1. Der Veranstalter ist berechtigt, bei erkennbarer Gefahr für Sicherheit und Gesundheit des Teilnehmers, anderer Teilnehmer, Zuschauer oder sonstiger Personen, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
  1. Jeder Teilnehmer hat sich so zu verhalten, dass er keinen anderen Verkehrsteilnehmer oder dritte Personen gefährdet oder schädigt. Kein Teilnehmer darf einen anderen Teilnehmer am Vorbeifahren oder an der Entfaltung seiner vollen Geschwindigkeit hindern. Abdrängen, Auflegen, Abschieben oder Abziehen zum Zwecke der persönlichen und gegenseitigen Vorteils sowie sonstige Behinderungen wie plötzliches Verlassen der Fahrlinie oder Abstoppen während oder im Auslauf des Rennens ohne zwingende Notwendigkeit sind verboten und werden mit Disqualifikation geahndet.
  1. Die Strecke ist nicht vollständig abgesperrt. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, selber auf entstehende Risiken durch Zuschauer, sonstige Personen, Tiere oder weitere Gefahrenquellen zu achten.
  1. Es gilt das Rechtsfahrgebot. Eine vorausschauende, sichere Fahrweise ist zu wählen.

III. Haftungsregelungen

1.Mit der Meldung zur Teilnahme am Rennen erklärt jeder einzelne Teilnehmer, dass er sich des besonderen und spezifischen Gefahrenpotentials eines Mountain Rennens, vor allem im Hinblick auf mögliche Personen- und Sachschäden, bewusst ist Fahrer und Bewerber erklären mit ihrer Meldung zur Rennteilnahme gegenüber dem Veranstalter den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung entstehen – vor allem von solchen Schäden, die aufgrund der spezifischen Gefahr des Mountainbike Sports entstehen – außer

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, beruhen
  1. b) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, beruhen.

Gegenüber anderen Teilnehmern (Fahrern und Bewerbern), deren Helfern und den Eigentümern der Mountainbikes verzichten die Teilnehmer auf Ansprüche jeder Art, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (Trainings- und Wertungsläufen) entstehen, außer

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, beruhen
  1. b) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung, auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, beruhen.
  1. Der Haftungsausschluss wird gegenüber allen Beteiligten mit der Anmeldung des Teilnehmers zum Rennen wirksam.
  1. Der Haftungsausschluss gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch aus außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung. Es besteht keine Haftung des Veranstalters und der Ausrichter für den Verlust oder Beschädigungen von Gegenständen mit Ausnahme der vorstehenden Vorschriften. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, für den notwendigen und erforderlichen Schutz selbst zu sorgen. Gegebenenfalls hat der Teilnehmer eine entsprechende Versicherung zur eigenen Absicherung oder Absicherungen Dritter (Haftpflichtversicherung) abzuschließen. Teilnahmeberechtigt ist nur, wer im Besitz einer gültigen Unfall- und Haftpflichtversicherung ist. Das Bestehen der Versicherung ist bei der Anmeldung nachzuweisen.
  1. Mit der Anmeldung (Online) bestätigt jeder Teilnehmer, dass die Teilnahmebedingungen des Reglement und den Haftungsausschluss zur Kenntnis genommen und anerkannt zu haben. Teamchefs, die ihr Team anmelden, bestätigen ebenfalls, dass alle Teammitglieder das Reglement und die Ausschreibung zur Kenntnis genommen und akzeptiert haben.
  1. Bei minderjährigen Teilnehmern muss die Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten den Hinweis enthalten, dass diese Teilnahmebedingungen, Reglement und Haftungsausschluss bekannt sind und akzeptiert werden.
  1. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Die Teilnehmer und ihre Angehörigen verzichten durch die Abgabe der Anmeldung im Schadensfall auf jedes Recht des Rückgriffs gegen den Veranstalter, den Ausrichter, deren Helfer oder Beauftragte, Städte, Gemeinde und Privatgrundbesitzer mit Ausnahme der vorstehenden Regelungen. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen nicht zulässig sein oder unzulässig werden, so gilt zwischen den Parteien diejenige zulässige Regelung, die den Sinn und Zweck der ungültigen/ungültig gewordenen Regelung am nächsten kommt. Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln bzw. der übrigen teilweise unwirksamer Klauseln nicht. Ohne Anerkennung dieses Reglements ist eine Teilnahme am Rennen für das gesamte Team nicht möglich.

Ohne Anerkennung dieses Reglements durch jeden Fahrer ist eine Teilnahme am Rennen für das gesamte Team nicht möglich.